Fachanwalt für Arbeitsrecht in Überlingen - Rechtsanwalt Norbert Behm
Seit meinem Eintritt in die Kanzlei Dr. Wetzei & Behm im Jahre 1996 liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit den Schwerpunktthemen Kündigung, Kündigungsschutzklagen, Abfindungsvergleichen, Aufhebungsverträgen, Kündigungsfristen, Probezeitvereinbarungen, Abmahnungen, Weihnachts- und Urlaubsgeldansprüchen, Gehaltsabrechnungen, Urlaubsabgeltungsansprüchen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle sowie den daran anschließenden Rechtsgebieten Arbeitslosengeld, Sperrzeit und Arbeits- bzw. Wegeunfall.
Der Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht" erfolgte Ende des Jahres 2006 und erforderte den Nachweis von zumindest 100 praktischen Arbeitsrechtsfällen, davon mindestens die Hälfte arbeitsgerichtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht sowie eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme zur Vermittlung besonderer theoretischer Kenntnisse im Arbeitsrecht von weiteren 120 Stunden.
Zum Erhalt des Fachanwaltstitels ist darüber hinaus eine weitere jährliche Qualifizierungsfortbildung von 15 Stunden erforderlich, so dass eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung jederzeit gewährleistet ist.
Durch die Teilnahme an umfangreichen Fortbildungsveranstaltungen wurde Rechtsanwalt Norbert Behm darüber hinaus von der Bundesrechtsanwaltskammer die Befugnis erteilt, das entsprechende Fortbildungszertifikat der Kammer zu führen.
Ihre arbeitsrechtlichen Fragen sind daher bei Rechtsanwalt Behm in den besten Händen. Nehmen Sie daher diesbezüglich Kontakt mit uns auf, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Email. Sie können jederzeit fachkundigen Rat erwarten.
Seit meinem Eintritt in die Kanzlei Dr. Wetzei & Behm im Jahre 1996 liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsrecht mit den Schwerpunktthemen Verkehrsunfallregulierung, Schadensersatz, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Ordnungswidrig keitenverfah ren, Bußgeld, Verkehrsstraftaten wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, MPU, Fahrerlaubnisentziehung, Wiedererteilung der Fahrerlaubnsi, Fahreignungsregistereinträge in Flensburg u.v.m.
Der Erwerb der Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Verkehrsrecht" erfolgte Mitte des Jahres 2007 und erforderte den Nachweis von zumindest 160 praktischen Verkehrsrechtsfällen, davon mindestens 60 zivil- oder strafprozessuale Verfahren vor dem Amtsgericht, Landgericht bzw. Oberlandesgericht sowie eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme zur Vermittlung besonderer theoretischer Kenntnisse im Verkehrsrecht von weiteren 120 Stunden. Zum Erhalt des Fachanwaltstitels ist darüber hinaus eine weitere jährliche Qualifizierungsfortbildung von 15 Stunden erforderlich, so dass eine qualifizierte verkehrszivil- bzw. verkehrsstrafrechtliche Beratung und Vertretung jederzeit gewährleistet ist.
Durch die Teilnahme an umfangreichen Fortbildungsveranstaltungen wurde Rechtsanwalt Norbert Behm darüber hinaus von der Bundesrechtsanwaltskammer die Befugnis erteilt, das entsprechende Fortbildungszertifikat der Kammer zu führen.
Ihre anstehenden Fragen rund ums Verkehrsrecht sind daher bei Rechtsanwalt Behm in den besten Händen. Nehmen Sie daher diesbezüglich Kontakt mit uns auf, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Email. Sie können jederzeit fachkundigen Rat erwarten.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung.
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