Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Dr. Wetzel wurde durch die DVEV 1999 zum Testamentsvollstrecker zertifiziert.
Er begreift das Amt des Testamentsvollstreckers als Partner der Erben und möchte den Erben umfangreiche und insbesondere ausreichende Information erteilen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Über die gesamte Tätigkeit möchte er Transparenz herstellen. Aus diesem Grunde werden die Belege gesammelt, um Rechenschaft über sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu geben.
Rechtsanwalt Dr. Wetzel möchte als Testamentsvollstrecker das oberste Ziel des Erblassers, also die Streitvermeidung, immer im Auge behalten und erreichen.
Dies schont Zeit und Nerven der Erben.



