Kanzlei Dr. Wetzel

Unsere Kanzlei wurde 1946 von Rechtsanwalt und ehemaligem Oberbürgermeister Anton Wilhelm Schelle gegründet. Im Jahr 1984 trat Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel in die Kanzlei ein und übernahm sie.

Herr Norbert Behm prägte über 30 Jahre lang als Fachanwalt und Partner die Kanzlei Dr. Wetzel & Behm. Im Jahr 2024 verabschiedete er sich in den wohlverdienten Ruhestand.

Seit 2014 verstärkt Rechtsanwältin Stefanie Straub – Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht – unser Team mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht. Im Jahr 2023 schloss sich Rechtsanwältin Annabell Wetzel der Kanzlei an.

Im Februar 2025 verstarb Herr Dr. Hans-Peter Wetzel. Seine Tochter, Rechtsanwältin Annabell Wetzel, führt die Kanzlei seither weiter.

Die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, ein hochqualifiziertes und motiviertes Mitarbeiterteam, eine umfangreiche Bibliothek und modernste Datenverarbeitungssysteme gewährleisten die hohe Qualität unserer Arbeit.

Projektbezogen arbeiten wir zudem mit externen Kooperationspartnern zusammen.

Rechtsanwältinnen Straub + Wetzel

Kosten

Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen Kosten. In der Regel sind dies Anwaltsgebühren und Auslagen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen.

In einer zivilrechtlichen Streitigkeit bestimmt sich die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Wert des Gegenstands (sog. Gegenstandswert).

Bereits mit der Informationserteilung durch den Mandanten werden die Gebühren und damit der Honoraranspruch des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV) ausgelöst.

Die Entstehung und die Höhe des Vergütungsanspruches des Rechtsanwalts sind unabhängig davon, ob die Tätigkeit des Anwalts für den Mandanten erfolgreich ist oder nicht. Der Anwalt schuldet keinen Erfolg, sondern eine Dienstleistung.

Weitere anwaltliche Tätigkeit

Wir bieten Ihnen an, für unsere weitere außergerichtliche Tätigkeit ein Pauschal- oder  Stundenhonorar zu vereinbaren. Sprechen Sie uns bei Interesse im ersten Beratungsgespräch darauf an! Soweit kein Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart worden ist, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes (RVG)

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Prozessfinanzierung im Erbrecht

Die Prozessfinanzierung ist eine Möglichkeit, wenn Ihnen keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Ansprechpartner ist z.B. die LEGIAL AG

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Gerichtliche Tätigkeit

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung fallen neben den o.g. Anwaltsgebühren zusätzlich Gerichtskosten an. Diese richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) bzw. dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und sind ebenfalls abhängig vom Gegenstandswert bzw. Verfahrenswert in Familiensachen.

Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit

Wir weisen darauf hin, dass in Arbeitsgerichtssachen in erster Instanz auch im Falle des Obsiegens kein Kostenerstattungsanspruch besteht.

Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Bei eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen kann für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts Beratungshilfe und für die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Gerne informieren wir Sie ausführlicher über die verschiedenen Anträge.

Rechtsschutzversicherung

Hat der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, richtet sich der Erstattungsanspruch hinsichtlich des anwaltlichen Honorars ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Mandanten und dem Rechtsschutzversicherer. Über eine mögliche Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung beraten wir Sie gerne.