Kosten
Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen Kosten. In der Regel sind dies Anwaltsgebühren und Auslagen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen.
In einer zivilrechtlichen Streitigkeit bestimmt sich die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Wert des Gegenstands (sog. Gegenstandswert).
Bereits mit der Informationserteilung durch den Mandanten werden die Gebühren und damit der Honoraranspruch des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV) ausgelöst.
Die Entstehung und die Höhe des Vergütungsanspruches des Rechtsanwalts sind unabhängig davon, ob die Tätigkeit des Anwalts für den Mandanten erfolgreich ist oder nicht. Der Anwalt schuldet keinen Erfolg, sondern eine Dienstleistung.