Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2014 habe ich mich auf die Gebiete des Familienrechts und des Erbrechts spezialisiert.
2018 habe ich die Zusatzqualifikation „Fachanwältin für Familienrecht“ erworben. Hierfür ist der konkrete Nachweis von theoretischen Kenntnissen erforderlich, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Lehrgang nachgewiesen wurden. Dieser Lehrgang umfasste alle relevanten Bereiche des Familienrechts. Die Gesamtdauer des Lehrgangs musste mind. 120 Zeitstunden betragen. Ferner setzt die Zusatzqualifikation voraus, dass der Rechtsanwalt zuvor mind. 120 Fälle aus unterschiedlichen Bereichen des Familienrechts bearbeitet hatte.
Im Bereich des Familienrechts bin ich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich tätig.
Bei der gerichtlichen Tätigkeit vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten vor den Familiengerichten und den ordentlichen Gerichten in der gesamten Bundesrepublik.
Außergerichtlich berate ich meine Mandanten bei der Abfassung des Ehevertrages sowie in Ehekrisen. Hierbei konzentriert sich die Beratung auf die Auswirkungen einer Trennung bzw. einer Scheidung in den Bereichen Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Sorgerecht. Bei meiner Tätigkeit habe ich immer das Interesse meiner Mandanten im Blick, um zu einem optimalen Ergebnis zu kommen.
Durch die Teilnahme an umfangreichen Fortbildungsveranstaltungen wurde mir darüber hinaus von der Bundesrechtsanwaltskammer die Befugnis erteilt, das entsprechende Fortbildungszertifikat der Kammer zu führen